Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Ohne jede Ankündigung trifft ein Schlaganfall den Ehe /Lebenspartner.
Von einer Minute auf die andere ist er/sie hilflos.
Kann der Partner nach dem ersten Schock z.B.
- über sein Konto oder Vermögen verfügen?
- eine Rente für ihn/sie beantragen?
- die medizinische Betreuung organisieren?
Nein! Das kann der Partner alles nicht!
Wer betreut im Falle der Geschäftsunfähigkeit?
- ¾ aller Deutschen denken „Ja das kann der Ehepartner“.
Weit gefehlt! Das kann er nicht!
Grund: Kein Volljähriger darf für einen anderen Volljährigen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor.
Wo steht das geschrieben ?
$1896 Abs. 1 Satz 1 BGB
"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht aus seinen Antrag oder vom Amts für Ihn einen Betreuer"
Was passiert, wenn Sie keine Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht haben?
- Das Gericht kann vom Amts wegen eine fremde Person zum Betreuer bestellen und leider nicht automatisch einen Angehörigen.
- Bei Streitigkeiten zwischen dem Betreuer und Angehörigen
- Durch Entscheidungen können für Sie private und finanzielle Probleme entstehen!
- Fehlerhafte, unklare oder nicht ,,situationsbezogene ‘‘ Formulierungen führen zur Unwirksamkeit Ihrer Verfügung!
WICHTIG FÜR SIE:
- Bewahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht!
- Vermeiden Sie Eingriffe des Staates in Ihre Privatangelegenheiten!
- Schützen Sie sich und Ihre Familie vor moralischen und finanziellen Belastungen durch Fehlentscheidungen Dritter!
- Sichern Sie sich die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen!
Wir vermitteln gern zu kompetenten Fachanwalt!